Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Menschen mit Behinderung haben es oftmals besonders schwer, im Berufsleben Fuß zu fassen, auch wenn sie gut ausgebildet und qualifiziert sind. Mit Hilfe der PAA ist es möglich, die Quantität und Qualität der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Berufsleben zu steigern. Die PAA bietet bedarfsgerechte personale Unterstützung, die von Laienhelfer*innen erbracht wird.

Leistungsangebot

Die PAA umfasst Unterstützungsleistungen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder einer Ausbildung erforderlich sind und orientiert sich am individuellen Bedarf der Assistenznehmer*innen, die Expert*innen in eigener Sache sind. Das heißt konkret:

  • Mobilitätshilfe (Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle beziehungsweise Ausbildungsort, Außendienste, ...)
  • Unterstützung manueller Art bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit (Aufbereitung von Unterlagen, Bedienung technischer Geräte, ...)
  • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Unterstützung (Hilfe beim Mittagessen, bei der Toilette, ...)

Zielgruppe

Die Leistungen der PAA können Personen in Anspruch nehmen, die mindestens in der Pflegestufe 3 eingestuft sind und in einem aufrechten sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stehen oder sich in der Ausbildung befinden und dabei Assistenz benötigen. 

Assistenz-Servicestellen

In allen Bundesländern (mit Ausnahme des Burgenlandes) gibt es Assistenz-Servicestellen, die für die Projektumsetzung zuständig sind. 

Die persönliche Assistenz wird über die regionale Assistenz-Servicestelle vermittelt. Mehr dazu erfahren Sie bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice.

Richtlinie Persönliche Assistenz 

Weitere Informationen unter: neba.at